Mit der 23. Schulmail des Schulministeriums wird angeordnet, dass alle Kinder ab dem 15. Juni 2020 wieder täglich in die Schule gehen müssen. Die Kinder sollen den Tag über (auch während der Übermittagsbetreuung und des Offenen Ganztag) in ihren Klassenverbänden bleiben. Es ist darauf zu achten, dass die Kinder zu den Kindern anderer Klassen Abstände einhalten. Hier die wichtigsten Auszüge aus der Schulmail:
- Nicht nur die Wissenschaft diskutiert derzeit, welche Auswirkungen das Corona-Virus auf jüngere Kinder hat. Verschiedene medizinische Fachgesellschaften, darunter die Kinder- und Jugendärzte, raten nach Abwägung der Risiken dringend dazu, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wieder stärker zu öffnen. Hinzu kommt, dass das Robert-Koch-Institut schon Mitte Mai 2020 zu einer Neubewertung der sogenannten Risikogruppen gelangt ist. An die Stelle einer abstrakten Zuordnung nach Vorerkrankung oder Alter ist die Empfehlung einer individuellen ärztlichen Einschätzung des jeweiligen Risikos getreten.
- Bund und Länder haben am 26. Mai 2020 beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auf Gruppen bis zu 10 Personen zu öffnen. Zudem besteht Einigkeit, dass der Kita- und Schulbetrieb in Bezug auf Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gesondert zu betrachten ist. Hier tritt die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück, sofern konstante (Lern-)gruppen gebildet werden können und Infektionsprävention durch Vermeidung von Durchmischung geleistet werden kann.
- Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt daher Folgendes:
- In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden.
- Für den Schulalltag bedeutet dies:
- Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum.
- Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden.
- Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
- Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.
- Allerdings ist auf eine regelmäßige Durchlüftung zu achten. Die Schulträger gewährleisten in Abstimmung mit der Schulleitung den erforderlichen Hygienestandard auch bei Vollbetrieb. Die Schulleitungen ihrerseits dokumentieren die aus Anlass eines erweiterten Schulbetriebs gegebenenfalls zusätzlich getroffenen Maßnahmen im Hygieneplan (§ 36 Infektionsschutzgesetz).
- Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.
- Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen.
- Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben.
Was das für die Grundschule Kruppstraße bedeutet, werden wir im Laufe der nächsten Woche bekannt geben. Es muss nicht besonders betont werden, dass diese Mail erneut zu organisatorischen Herausforderungen führt, die in kürzester Zeit zu bewältigen sind.